RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MULTYSTRIPE GmbH. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Firma MULTYSTRIPE zu B to B-Kunden, für die MULTYSTRIPE als Auftragnehmer tätig wird.

§ 1 GELTUNGSBEREICH, ANWENDBARES RECHT

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Beziehungen zu Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB i.V.m. § 14 BGB sind, und zwar auch dann, wenn bei den Einzelgeschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird und soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn der Kunde in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf anderslautende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verweist. Die Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Ausführung der Rechtsgeschäfte mit den Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Diese Geschäftsbedingungen setzen alle früheren Geschäftsbedingungen außer Kraft.

§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

1. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von MULTYSTRIPE oder eine stillschweigende Ausführung des Auftrages zu Stande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von MULTYSTRIPE maßgebend.

2. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von MULTYSTRIPE. Die Schriftform wird auch durch Telefaxschreiben und/oder Email gewahrt.

3. Insbesondere Frist- und Terminabsprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten sind.

§ 3 AUFGABEN UND PFLICHTEN DES KUNDEN

1. Der Kunde hat MULTYSTRIPE mit allen ihm zu Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgabe erforderlich sind. Er versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Unterlagen und Daten berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit überlassener Daten oder Informationen ist der Kunde verantwortlich. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- oder Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Kunden.

2. Der Kunde stellt MULTYSTRIPE von allen Ansprüchen frei, die Dritte möglicherweise gegen MULTYSTRIPE wegen eines Verhaltens geltend machen, für das nach diesem Vertrage der Kunde die Verantwortung trägt.

3. Der Kunde nennt MULTYSTRIPE jeweils vor Beginn des Auftrages bzw. des zu bearbeitenden Projektes das zur Verfügung stehende Budget, das bei der Planung und Durchführung nicht überschritten werden soll. Nennt er keine Obergrenze, hat er die dadurch verursachten Nachteile bei MULTYSTRIPE im Wege des Schadensersatzes auszugleichen.

4. Auch wenn Waren oder Dienstleistungen direkt in Stores oder an andere Stellen des Auftragsnehmers ausgeliefert/geleistet werden, werden die Mitarbeiter des Kunden vor Ort die Ware auf Mängel untersuchen und entdeckte Mängel gegenüber MULTYSTRIPE rügen. Der Kunde erfüllt diese Obliegenheit innerhalb von drei Tagen ab Tag der Ablieferung/Dienstleistung. Spätere Rügen sind gem. § 377 HGB unzulässig.

§ 4 ANNULLIERUNGSKOSTEN

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann MULTYSTRIPE unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, pauschal 10 v. H. des Angebotspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 5 VERGÜTUNG, UMSATZSTEUER, KALKULATIONSRISIKO, AUSLÄNDISCHE STEUERN

1. Die Preise von MULTYSTRIPE sind freibleibend. Sie gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten der Wechselkurs und die Rohstoffpreise vom Tag des Angebots. Verändern sich der Wechselkurs oder die kalkulierten Rohstoffpreise während der Durchführung des Vertrages um mehr als 1%, kann MULTYSTRIPE die eigene Vergütung anpassen. Ein Anpassungsanspruch des Kunden besteht nicht.

2. Die Vergütung von MULTYSTRIPE richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben und berechnet sind. Reise- und Nebenkosten (z. B. Telekommunikationskosten etc.) werden gesondert abgerechnet und auf Nachfrage auch belegt.

3. Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages höhere Kosten (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung etc.) als geplant, werden diese dem Kunden weiter berechnet. Das gilt auch dann, wenn die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Überschreitung einer Budget-Grenze führen.

4. Für den Fall, dass bei ausländischen Zulieferern oder Subunternehmern Umsatzsteuer anfällt, die MULTYSTRIPE im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens erstattet bekommt, hat der Kunde MULTYSTRIPE von der ausländischen Umsatzsteuer freizustellen. Die Bruttorechnung des ausländischen Zulieferers oder Subunternehmers wird dem Kunden als Nettopreis in Rechnung gestellt. MULTYSTRIPE bezahlt dem Kunden nach Durchführung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens die Vorsteuer unverzüglich insoweit zurück, als sie erstattet wurde. Der Kunde hat MULTYSTRIPE von ausländischer Quellensteuer freizustellen, unabhängig davon ob eine Erstattung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens möglich ist oder nicht. Die Quellensteuer wird dem Kunden als Nettopreis weiterberechnet. Im Falle der Erstattung wird MULTYSTRIPE unverzüglich den Erstattungsbetrag an den Kunden zurückzahlen.

§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Nach Beauftragung kann MULTYSTRIPE aus der Auftragssumme eine angemessene Acconto-Zahlung anfordern. Die Acconto-Zahlung soll 70 % nicht überschreiten. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug (siehe § 6.4.), kann MULTYSTRIPE vom Vertrag zurück treten. Ein Rücktritt ist ferner zulässig, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt worden ist.

2. Für in sich abgeschlossene Teile des Auftrages ist MULTYSTRIPE berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenabrechnungen zu erstellen. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Zwischenabrechnung mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug (siehe § 6.4.), kann MULTYSTRIPE vom Vertrag zurück treten.

3. Nach Auftragsausführung und Abnahme erstellt MULTYSTRIPE eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig.

4. Bei Zahlungsverzug kann MULTYSTRIPE Zinsen in Höhe von 8 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Der Kunde kommt auch in Verzug, wenn die Rechnung einen 14-tägigen oder kürzeren Zahlungstermin ausweist und der Kunde den Zahlungstermin nicht einhält.

5. Der Kunde kann mit Forderungen gegen MULTYSTRIPE nur aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen sonstiger Ansprüche nur geltend machen, wenn diese Forderungen oder Ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von MULTYSTRIPE anerkannt sind. Jede wirksame Aufrechnung setzt die Einwilligung von MULTYSTRIPE voraus.

§ 7 LEISTUNGSFRISTEN, TERMINE

1. Alle Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sämtliche Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen des Kunden rechtzeitig, vollständig und vollständig lesbar bei MULTYSTRIPE eintreffen. Für Terminverzögerungen übernimmt MULTYSTRIPE keine Haftung, wenn sie durch verspätet, unvollständig oder nicht vollständig lesbar eingereichte Kundenunterlagen, -informationen oder -erklärungen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges verursacht wurden.

2. Auch Überschreitungen des Termins, für welche MULTYSTRIPE kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbrechungen etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder MULTYSTRIPE wegen des entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

3. Wird ein vereinbarter Termin oder Ausführungstermin überschritten, ohne dass ein Fall höherer Gewalt bzw. ein Fall fehlenden Verschuldens vorliegt, so ist der Kunde berechtigt, MULTYSTRIPE eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Ausführungspflicht bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich spätestens eine Woche nach Ablauf der Nachfrist erklärt werden. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Fertigungsmustern, Konzeptionen etc. durch den Kunden ist die Leistungsfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung der Leistung an den Kunden bis zum Eintreffen einer Stellungnahme des Kunden bei MULTYSTRIPE.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT UND GEFAHRÜBERGANG BEI VERSENDUNG

1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von MULTYSTRIPE. Nach der Zahlung des Honorars bzw. der Pauschalvergütung verbleiben sämtliche nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragenen Schutzrechte an den Leistungen bei MULTYSTRIPE.

2. Wird Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, als dem Sitz von MULTYSTRIPE versendet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald MULTYSTRIPE die Ware einem Transportunternehmen übergeben hat.

§ 9 KEINE AUFBEWAHRUNGSPFLICHT VON MULTYSTRIPE

Nach Beendigung des Auftrags ist MULTYSTRIPE frei, sämtliche Vorlagen, Entwürfe, Arbeitsmaterialien und sonstige selbst erstellte oder vom Kunden überlassenen Unterlagen an den Kunden heraus bzw. zurück zu geben, aufzubewahren oder zu vernichten. Eine Verpflichtung zur Heraus-/Rückgabe oder zur Vernichtung besteht nicht.

§ 10 URHEBERECHT, NUTZUNG

1. Sämtliche Leistungen von MULTYSTRIPE sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Gestaltungs- und Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. MULTYSTRIPE überträgt dem Kunden an den erbrachten Agenturleistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungen das einfache Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, jedoch nicht über die in § 15 UrhG aufgezählten bekannten Nutzungsarten hinaus. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Vertragsschluss für MULTYSTRIPE erkennbare Zweck. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte von MULTYSTRIPE an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen, Media-Einkaufsmethoden und ähnlichem, welche das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.

3. Der Kunde darf Leistungen von MULTYSTRIPE nur für jene Zwecke in Anspruch nehmen, für welche die Leistungen bestellt und erworben wurden. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung von MULTYSTRIPE. Über den Umfang der Nutzung steht MULTYSTRIPE ein Auskunftsanspruch zu.

4. Ohne Zustimmung von MULTYSTRIPE dürfen deren Entwürfe, Werke etc. einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werkes – ist unzulässig.

5. Die in Ziff. 2 genannte Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an MULTYSTRIPE gem. §5 dieser Geschäftsbedingungen abgegolten. Das Recht, die Leistungen in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde jedoch erst mitvollständiger Zahlung der Vergütung gem. § 6 dieser Geschäftsbedingungen.

6. MULTYSTRIPE ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Entwürfe, Werke etc. im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist MULTYSTRIPE berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln, Entwürfen etc. auf eigene Kosten Mehrfertigungen in beliebiger Menge herzustellen und zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Darüber hinaus ist MULTYSTRIPE berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen oder Aktionen zu erwähnen oder in der Presse zu veröffentlichen.

§ 11 REKLAMATIONEN

Bei Reklamationen ist wie folgt zu unterscheiden:

a) Handelt es sich um Leistungen, die in einer einmaligen Aktion oder Maßnahme bestehen, so sind Reklamationen unverzüglich nach Erkennbarkeit der angeblichen Mängel bzw. Unregelmäßigkeit geltend zu machen; andernfalls verfällt ein Gewährleistungsanspruch.

b) Bei allen anderen Leistungen von MULTYSTRIPE sind Reklamationen nur zulässig, wenn sie schriftlich, per Telefax oder mittels elektronischer Datenübermittlung eingehen, und zwar innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme der Leistung durch den Kunden.

§ 12 HAFTUNG

1. MULTYSTRIPE wird die von ihr entworfenen Vorlagen, Entwürfe etc. dem Kunden vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens MULTYSTRIPE.

2. MULTYSTRIPE haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter oder gegen ordnungsrechtliche Regeln (z. B. Bauordnungs-, Emmissions-, Umweltschutz- oder Versammlungsrecht etc.) verstoßen.

4. MULTYSTRIPE haftet dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn, es handelt sich um die Haftung für Sachmängel. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Ziffer 4 Satz 1 gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch MULTYSTRIPE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MULTYSTRIPE beruht.

5. Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Leistungserbringung, ausgenommen bei Vorsatz. Dies gilt auch für deckungsgleiche, konkurrierende Ansprüche aus außervertraglicher Haftung. Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von MULTYSTRIPE übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 13 STRAFBEWEHRTE SCHWEIGEPFLICHT

1. Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt werdende Einzelheiten, beispielsweise der Organisation, Produktion oder des Vertriebs von MULTYSTRIPE sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

2. Der Kunde steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.

3. Verletzt der Kunde oder eine der Personen aus Ziffer 2 die Schweigepflicht, so schuldet er MULTYSTRIPE eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Netto-Auftragsvolumens, mindestens jedoch € 50.000. Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn er die Verletzung der Schweigepflicht nicht zu vertreten hat.

§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme UN-Kaufrecht

2. Gerichtsstand ist das für den Firmensitz der MULTYSTRIPE GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht.

3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen eines Auftrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von MULTYSTRIPE genehmigt werden.

§ 15 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten